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Versicherungslexikon

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Gemischte Versicherung

Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall (Risikolebensversicherung Erlebensfallversicherung). Sofern die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, wird die vereinbarte Versicherungssumme zum Ende des betreffenden Versicherungsjahres fällig. Erlebt sie das Vertragsende, so wird die für diesen Fall vereinbarte Zahlung sofort fällig. Bis zum Ende des letzten Jahrhunderts war die gemischte Versicherung das mit Abstand am häufigsten verkaufte Lebensversicherungsprodukt in Deutschland. Nach Auslauf der steuerlichen Förderung hat sie nur noch eine nachrangige Bedeutung.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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