Termfixversicherung
Gemischte Versicherung, die im Todesfall während der Vertragslaufzeit die Beitragsfreistellung vorsieht und die volle Versicherungssumme zum Vertragsende leistet. Teilweise wird alternativ bereits mit dem Todesfall die mit dem Rechnungszins diskontierte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Termfixversicherung wird häufig auch als Ausbildungsversicherung bezeichnet, da sie auf das Leben eines Eltern- oder Großelternteils abgeschlossen wird, um im Fall des Todes der versicherten Person die spätere Ausbildung des Kindes oder Enkelkindes abzusichern.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf