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Sunset-Klausel

1. Begriff: Klausel sowohl in proportionalen Rückversicherungsverträgen als auch in nicht-proportionalen Rückversicherungsverträgen, die besagt, dass nach Ablauf der Meldefrist neu gemeldete Schäden nicht mehr unter dem Rückversicherungsvertrag gedeckt sind.

2. Merkmale: Die Klausel entstammt dem angloamerikanischen Bereich und betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, Haftpflichtversicherungen, die nach dem Claims-made-Prinzip gezeichnet werden, z.B. Krankenhaushaftpflicht- und D&O-Versicherungen. In der Erstversicherung wird die Deckung auf Schäden beschränkt, die innerhalb des Versicherungsvertrags und bis zu einem Zeitpunkt nach Beendigung des Versicherungsvertrags gemeldet werden. Dies gilt mit der Sunset-Klausel inhaltsgleich auch für die Rückversicherung.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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