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Versicherungslexikon

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Erstversicherung

Versicherung eines Endkunden (Versicherungsnehmer), der eine natürliche oder juristische Person sein kann. Abzugrenzen von der Rückversicherung. Die Erstversicherung basiert auf einer versicherungsvertraglichen Beziehung zwischen einem Erstversicherer (siehe auch Versicherungsunternehmen) und einem Versicherungsnehmer. Sie wird auch als selbst abgeschlossenes Geschäft oder als direktes Geschäft bezeichnet.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost

 

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