D&O-Versicherung
Directors-and-Officers-Versicherung.
1. Begriff: Spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung und/oder ggf. seines Aufsichtsrats gegen eine Inanspruchnahme wegen spezifischer Sorgfaltspflichtverletzungen sowohl von innen (Ansprüche des Unternehmens selbst) als auch von außen (Ansprüche Dritter) absichert.
2. Merkmale: Es gilt das sog. Claims-made-Prinzip, d.h. Versicherungsfall ist die Anspruchserhebung durch das Unternehmen bzw. durch den Dritten.
3. Geschichte: I.Allg. gelten die USA als Ursprungsland für dieses Versicherungskonzept. Auf dem deutschen Markt wurde erstmals 1986 eine D&O-Versicherung angeboten.
Autor(en): Dr. Jürgen Kurth