Versicherungsleistung
1. Begriff: Vertragsgemäß vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens im Versicherungsfall.
2. Merkmale: Die Versicherungsleistung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen (z.B. Ersatz einer geschädigten Sache, vgl. auch Naturalersatz). Sie wird erst nach einer formellen und materiellen Prüfung der Leistungspflicht durch den Versicherer fällig (siehe auch Leistungsprüfung).
Autor(en): Uwe Laue