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Selbstbehaltsquote

1. Begriff: Verhältnis der Beiträge für eigene Rechung (f.e.R.) zu den Bruttobeiträgen (= Prämienselbstbehalt) bzw. der Aufwendungen für Versicherungsfälle f.e.R. zu den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle (= Schadenselbstbehalt). Versicherungstechnische Kennzahl.

2. Ziele: Messung des Geschäftsanteils bzw. des Schadens des Erstversicherers, der nicht rückgedeckt ist. Die Selbstbehaltsquoten in den einzelnen Versicherungszweigen sind Indikatoren für die Rückversicherungspolitik, bspw. auch für die Bevorzugung proportionaler Rückversicherungsverträge oder nicht-proportionaler Rückversicherungsverträge.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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