Ladungstüchtigkeit
Die Eignung eines Schiffs, eine bestimmte Art von Ladung (z.B. Flüssigkeiten, Kühlgut, Schüttgut, Schwergut) aufnehmen und sicher transportieren zu können (§ 485 HGB). Abzugrenzen von der Seetüchtigkeit.
Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe