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Satzungsautonomie

1. Begriff: Recht der Unternehmensträger zur selbstständigen Bestimmung der Inhalte der Unternehmenssatzung (Satzung).

2. Satzungsautonomie im Versicherungsunternehmen: Neben den gesetzlichen Mindestinhalten (vgl. § 23 AktG für Versicherungs-Aktiengesellschaften, §§ 173, 174, 176–179, 182–184 VAG für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) sowie die zugrunde liegenden Errichtungsgesetze für die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen) können die Träger von Versicherungsunternehmen den jeweiligen Unternehmenssatzungen weitere grundsätzliche Bestimmungen hinzufügen. Bei Versicherungs-Aktiengesellschaften (Aktiengesellschaft) betrifft dies z.B. ergänzende Bestimmungen über den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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