Satzung
1. Begriff: Verfassung eines Unternehmens. Die Mindestanforderungen für den Satzungsinhalt sind in den entsprechenden Gesetzen enthalten (vgl. § 23 AktG für Versicherungs-Aktiengesellschaften, §§ 173, 174, 176–179, 182–184 VAG für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die zugrunde liegenden Errichtungsgesetze für die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen).
2. Besonderheiten für Versicherer: Die Satzung eines Versicherers ist Bestandteil des Geschäftsplans. Die Vorschrift des § 9 VAG a.F., die eine Sollvorschrift hinsichtlich des Inhalts einer Satzung darstellte, wurde offenbar als entbehrlich angesehen und ist daher im neuen Gesetz nicht mehr enthalten.
Autor(en): Dr. Helmut Müller