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Risikoselektion

Auswahl von Risiken, die vom Versicherungsunternehmen nach Antragstellung durch den Kunden (Versicherungsantrag) tatsächlich unter Versicherungsschutz gestellt werden, und die damit verbundene Konditionengestaltung. Instrumentarium der Risikopolitik. Ziel von Maßnahmen der Risikoselektion ist es, die Unternehmenssicherheit und/oder die Profitabilität des Unternehmens zu erhöhen. So soll einerseits im Rahmen der Prüfung des Versicherungsantrags erreicht werden, dass nur „normale“ Risiken zu den üblichen Bedingungen Versicherungsschutz erhalten. Schlechtere Risiken werden hingegen nur unter zusätzlichen Bedingungen versichert, etwa gegen einen Zuschlag in der Prämie oder bei Haftungsausschlüssen, oder gar nicht. Dies dient auch der Vermeidung einer Adversen Selektion. Im Rahmen einer differenzierten Marktbearbeitung soll andererseits die stärkere Ausschöpfung profitabler Kundensegmente erreicht werden.

Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht

 

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