Retrozessionär
Rückversicherer, der einem anderen Rückversicherer (Retrozedent) Rückversicherungsschutz gewährt, d.h. von ihm weitergegebenes (retrozediertes) Geschäft zeichnet und ihn folglich entlastet (Retrozession). Siehe auch Zessionär.
Autor(en): Dr. Michael Pickel