Retrozession
Weitergabe von Risiken oder Anteilen an Risiken, die vom Rückversicherer (Retrozedent) zuvor selbst in Rückdeckung übernommen wurden, an einen weiteren Rückversicherer (Retrozessionär). Die Weitergabe erfolgt gegen eine anteilige oder gesondert kalkulierte Prämie. Siehe auch Zession.
Autor(en): Dr. Michael Pickel