Rückversicherer
1. Begriff: Gesellschaft, die gegen eine vereinbarte Prämie Risiken bzw. Portefeuillesegmente von einem Erstversicherer oder einem anderen Rückversicherer übernimmt.
2. Abgrenzungen: Die Unterscheidung professioneller und nicht-professioneller Rückversicherer hat keine Bedeutung mehr. Früher bezeichnete der Begriff des nicht-professionellen Rückversicherers diejenigen Rückversicherer, deren vordringliches Geschäftsziel es war, (nur) die Rückversicherungskapazität der Muttergesellschaft sicherzustellen.
Autor(en): Dr. Michael Pickel