Rentenanwartschaft
Bezeichnung für die bereits erzielten Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs zum Rentenanspruch werden. Der Anspruch auf Leistungen ist an die Erfüllung von je nach Rentenart verschiedenen Rentenanwartschaften gebunden. Als anwartschaftserhaltende Zeiten gelten nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer