Beitragszeiten
1. Begriff: Zahl der Monate, während der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gezahlt wurden oder als gezahlt gelten. Die Beitragszeiten bestimmen die Summe der erreichbaren Entgeltpunkte.
2. Merkmale: Wurden über einen gesamten Monat Beiträge entrichtet, gilt dieser als vollwertige Beitragszeit. Unter bestimmten Bedingungen werden jedoch auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege- und Berufsausbildungszeiten sowie Zeiten des Wehr- und Zivildienstes als Beitragszeiten angerechnet, obwohl in diesen kein oder nur ein geminderter Beitrag geleistet wurde. In diesem Fall wird von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten gesprochen.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer