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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Entgeltpunkte

1. Begriff: Faktor zur Berücksichtigung der Beitragsleistungen der Versicherten im Rahmen der Rentenformel bei der Berechnung der Monatsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

2. Merkmale: Die Zahl der Entgeltpunkte ist dabei im Wesentlichen von den Beitragszeiten und der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig. Die Entgeltpunkte für vollwertige Beitragszeiten ergeben sich durch Division des der Beitragsentrichtung zugrundeliegenden Betrags des Arbeitseinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Wird während eines Jahres ein unterdurchschnittliches (überdurchschnittliches) Einkommen erzielt, nehmen die Entgeltpunkte einen Wert kleiner (größer) als eins an.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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