Anrechnungszeiten
Zahl der Monate, in denen ein Versicherter an der Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehindert war, die aber dennoch rentenrechtlich bei der Rentenberechnung und der Feststellung von Wartezeiten berücksichtigt werden. Als Anrechnungszeiten gelten z.B. Zeiten der schulischen Ausbildung, der Arbeitslosigkeit, der temporären Arbeitsunfähigkeit und die Schutzfristen bei Mutterschaft.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer