Regress
1. Begriff: Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist.
2. Beispiele: In der Feuerversicherung leistet der Feuerversicherer an den geschädigten Gebäudeeigentümer eine gemäß dem Versicherungsvertrag geschuldete Entschädigung und nimmt danach den Brandverursacher in Anspruch. In der verbundenen Wohngebäudeversicherung nimmt der Gebäudeversicherer den Installateur in Regress, wenn ein Rohrbruch durch einen Montagefehler entsteht.
3. Auswirkungen in der Rückversicherung: Der Regress des Erstversicherers kommt stets auch dem Rückversicherer zugute.
Autor(en): Dr. Michael Pickel