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Registrierung

1. Begriff: Aufnahme und Eintragung gewerblich tätiger Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler in ein öffentliches Register, das für die verschiedenen Vermittlertypen von den Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt wird. Versicherungsvermittler sind nach § 34d VII GewO, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34f V GewO (letzterer i. V. m. dem Verweis in § 34h I GewO) sowie Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i VIII GewO verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das für sie einschlägige Vermittlerregistereintragen zu lassen.

2. Merkmale: Mit der Registrierung bekommt der Vermittler eine Registernummer zugeordnet. Sie besteht aus einer 15-stelligen alphanumerischen Nummer. Jede Registernummer wird nur ein einziges Mal vergeben und nicht wieder verwendet. Bei gebundenen Vermittlern im Bereich der Versicherungsvermittlung kann die Registrierung durch das Versicherungsunternehmen veranlasst werden, sofern der Vermittler dem zustimmt. Das Versicherungsunternehmen hat in diesem Fall der Registerbehörde die im Vermittlerregister zu speichernden Angaben mitzuteilen. Durch die Anmeldung zum Register übernimmt das Versicherungsunternehmen zugleich die uneingeschränkte Haftung für den Vermittler nach § 34d IV Nr. 2 GewO. Die Kommunikation zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Vermittlerregister für Zwecke der Eintragung, Löschung oder Änderung erfolgt über das sog. GDV-Branchennetz.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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