Regionalitätsprinzip
Territorialprinzip. Prinzip der Beschränkung des Geschäftsgebiets von öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen bzw. von Versicherungsunternehmen aus der Gruppe der „Öffentlichen“ auf eine bestimmte Region; dadurch zugleich regionale Abgrenzung untereinander und Aufteilung der Geschäftsgebiete zwischen den in das Regionalitätsprinzip einbezogenen Versicherungsunternehmen. Das Regionalitätsprinzip entstammt der Historie der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen und kann aus ihrem öffentlichen Auftrag abgeleitet werden. Dieser sah die dauerhafte Sicherstellung eines umfassenden und preisgünstigen Versicherungsschutzes für die Bevölkerung einer bestimmten Region vor, ohne dabei mit anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Konkurrenz zu stehen. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts und den von den Kundenstandorten unabhängigen elektronischen Vertragsabschlüssen könnte das Regionalitätsprinzip in Zukunft aufweichen.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek