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Ratingagenturen

1. Begriff: Eine Ratingagentur (credit rating agency) ist gemäß der EU-Ratingverordnung von 2009 ein Dienstleister, der auf professioneller Basis Kreditratings (Rating) erstellt. Um in der EU Kreditratings durchführen zu können, muss eine Ratingagentur bei der European Securities and Markets Autority (ESMA) registriert und autorisiert sein (siehe auch Regulierung von Ratingagenturen). Ratingagenturen operieren typischerweise in Form erwerbswirtschaftlicher privater Unternehmen.

2. Registrierte Ratingagenturen: Seit Inkrafttreten der EU-Ratingverordnung müssen Ratingagenturen bei der ESMA registriert sein. Die ESMA veröffentlicht auf ihrer Homepage regelmäßig eine Liste der bei ihr registrierten Ratingagenturen. Die Liste vom 12.12.2014 enthält z.B. neben den „großen Drei“ (Fitch, Moody’s und Standard & Poor’s) u.a. die v.a. in den USA für den Versicherungsbereich bedeutsame Ratingagentur A.M. Best, die auf deutsche Versicherer fokussierte ASSEKURATA sowie eine Anzahl von kleineren und spezialisierten Agenturen, wie z.B. Scope., Creditreform, Euler Hermes und Feri. Deutsche Analysehäuser, die Produktbewertungen, d.h. sog. Produktratings erstellen, sind dort nicht aufgeführt und können demzufolge auch nicht als Ratingagenturen im Sinne der EU-Ratingverordnung gelten.

3. Funktionen: Ratingagenturen entwickelten sich im 19. Jahrhundert ursprünglich aus der Aufgabe heraus, eine übergeordnete Bonitätskontrolle für am amerikanischen Kapitalmarkt platzierte Wertpapieremissionen zu schaffen. Auch heute noch gehört die Erstellung von Emissionsratings zu den Funktionen von Ratingagenturen. Darüber und über die damit verbundenen Ratings für die Emittenten von Wertpapieren (Emittentenratings) hinaus erstellen Ratingagenturen aber längst auch Ratings für andere Unternehmen, z.B. für Versicherungsunternehmen (Unternehmensratings, Insurer Financial Strength Rating).

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Wolfgang Rief

 

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