Prämienerhöhung
1. Begriff: Erhöhung der Prämien durch den Versicherer bei gleichbleibendem Versicherungsschutz. Die Prämienerhöhung stellt ein Instrument innerhalb der Prämienanpassung (Beitragsanpassung) dar.
2. Merkmale: Die Höhe der Prämien bemisst sich nach dem Bedarf des Versicherers und hängt insbesondere von Schadenhäufigkeiten und durchschnittlichen Schadenhöhen ab. Eine Prämienerhöhung kann erforderlich werden, wenn die Schadenhäufigkeiten (z.B. durch neue oder wirksamer werdende Risikoursachen) oder Schadenhöhen (z.B. durch steigende Preise) ansteigen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung bspw. ermittelt ein Treuhänder jährlich die durchschnittlichen Schadenaufwendungen. Erhöhen sich diese im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 5 %, ist der Versicherer berechtigt, eine Prämienerhöhung vorzunehmen. Der Versicherte hat dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen (spätestens einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung).
3. Abgrenzung: Ändern sich neben den Prämien auch die Leistungen entsprechend, liegt ein sog. „dynamischer Versicherungsschutz“ vor, der bei Vertragsabschluss zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde. In diesem Fall besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherungsnehmers. Er kann lediglich der Dynamik widersprechen; dann wird der Vertrag im bisherigen Umfang fortgeführt.
Autor(en): Uwe Laue