Planungs-Haftpflichtversicherung
1. Begriff: Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung, abgeleitet für Architekten und Ingenieure. Die Planungs-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und insbesondere Vermögensschäden aus der planenden Tätigkeit des Versicherten insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im Anlagen- und Maschinenbau, und sie kann auch auf Schäden ausgedehnt werden, die sich bei Selbstausführung eines Projekts auf Basis eigener Planungsleistungen ergeben.
2. Merkmale: Typischerweise wird in der Planungs-Haftpflichtversicherung das Verstoßprinzip angewendet. Vgleiche auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Autor(en): Dr. Jürgen Kurth