Berufshaftpflichtversicherung
1. Begriff: Versicherungsdeckung für spezielle Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Makler, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige etc.), die das berufsspezifische Schadenpotenzial aus Haftpflichtrisiken besonders berücksichtigt und umfasst.
2. Versicherungspflicht: Für bestimmte Berufe (z.B. Makler, Rechtsanwälte) besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
3. Abgrenzung: Ansprüche, die nicht im beruflichen Umfeld, sondern im privaten Bereich entstehen, sind nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung, aber ggf. durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Autor(en): Dr. Jürgen Kurth