Raub
Variante des Versicherungsfalls und damit versicherte Gefahr in der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. Konstituierendes Merkmal ist die Anwendung von Gewalt gegen versicherte Personen (Versicherungsnehmer und andere mit dessen Zustimmung in der versicherten Wohnung befindliche Personen) mit dem Ziel, den Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen zu eliminieren. Diesem Grundtatbestand gleichgestellt ist die räuberische Erpressung, wonach sich eine versicherte Person versicherte Sachen wegnehmen lässt, weil der Täter mit einer Gewalttat gegen diese oder eine andere anwesende Person droht.
Autor(en): Stefan Andersch