Pflegekurse
1. Begriff: Schulungskurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen sowie an der Übernahme einer solchen Tätigkeit Interessierte. Pflegekurse sollen von den Pflegekassen angeboten werden.
2. Ziele: Durch die Pflegekurse sollen sowohl praktische Fertigkeiten der Pflege von Pflegebedürftigen (Pflegebedürftigkeit) als auch theoretische Kenntnisse, die der Vermeidung von körperlicher und seelischer Überbelastung der Pflegeperson dienen, vermittelt und vertieft werden. Zudem sollen die Pflegekurse dazu beitragen, die häusliche Pflege durch Angehörige und ehrenamtlich Tätige zu unterstützen und auszubauen (ambulante Pflege) und die Notwendigkeit einer vollstationären Unterbringung der Pflegebedürftigen nach Möglichkeit zu vermeiden. Das soziale Engagement in der Pflege soll gefördert werden. Ferner soll über sinnvolle Hilfsmittel beraten und in ihren Umgang eingewiesen sowie auf weitere Unterstützungsangebote der Pflegekassen u.a. Sozialhilfeträger hingewiesen werden. Die individuellen häuslichen Schulungen dienen einer auf den konkreten Einzelfall abgestellten Beratung und Unterstützung, in die die besonderen örtlichen und familiären Umstände einbezogen werden.
3. Merkmale: Die Teilnahme an den Pflegekursen ist unentgeltlich. Auf sie besteht ein Rechtsanspruch (§ 45 SGB XI). Pflegekurse werden als Gruppen- oder Einzelveranstaltungen (individuelle häusliche Schulungen) durchgeführt. Teilweise werden bereits im Krankenhaus beginnende individuelle Schulungen angeboten. Dadurch wird eine entsprechende Vorbereitung auf eine (möglicherweise neue) Pflegesituation ermöglicht; ebenso sollen dadurch Ängste von Pflegebedürftigen und Angehörigen abgebaut werden.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch