Pflege
1. Begriff: Sorge um pflegebedürftige Menschen und die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in medizinisch-sozialer Hinsicht. Als allgemeine Orientierung pflegerischen Handelns kann die bereits 1980 formulierte Definition von Pflege der American Nurses Association gelten, wonach „Pflege die Diagnostik und Behandlung menschlicher Reaktionen auf gesundheitliche Probleme“ ist („Nursing is the diagnosis and treatment of human responses to actual or potential health problems“, Quelle: American Nurses Association (ANA), Silver Spring 1980.). Pflege beschäftigt sich mit den Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf Fähigkeiten und Handeln, die für das alltägliche Leben benötigt werden.
2. Hintergründe: Am bekanntesten in Deutschland wurde das britische Modell der Lebensaktivitäten von Roper et al. (1993) v.a. in seiner Modifikation nach dem verbreiteten Pflegelehrbuch von Juchli (1994), und speziell in der Altenpflege dessen Erweiterung durch Krohwinkel (1993). So enthalten die Lebensaktivitäten sowohl Körperfunktionen wie das Atmen und die Mobilität als auch psychosoziale Funktionen, wie die Kommunikation oder das Gleichgewicht zwischen Arbeiten und Spielen, sowie Funktionen zum eigenen Schutz, wie die Gestaltung einer sicheren Umgebung. Krohwinkel schließlich hat diese handlungsorientierte Kategorisierung um „existenzielle Erfahrungen“ erweitert, wie z.B. Angst, Hoffnungslosigkeit oder auch Schmerzen. Sie bezeichnet sie als „Aktivitäten und Existenzielle Erfahrungen des Lebens“ (AEDL) (Krohwinkel 1998). Eine umfassende Pflege wäre demnach die Berücksichtigung aller AEDL, sofern dies individuell erforderlich ist, die Analyse ihrer Zusammenhänge und v.a. die Beurteilung und Förderung der Fähigkeiten.
3. Kritische Würdigungen: Zu Konfusionen führt der Begriff Lebensaktivitäten aus den genannten Pflegemodellen im Zusammenhang mit den „Activities of Daily Living“, wie sie in der Gerontologie und Epidemiologie gebräuchlich sind (z.B. Katz et al. 1963, Mahoney, F.I. und Barthel 1965), weil letztere nur einen kleinen Ausschnitt der ersteren beinhalten. Der eng gefasste Begriff der Aktivitäten des täglichen Lebens aus der Gerontologie beschreibt aber recht genau die in § 14 SGB XI so bezeichneten „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ (Soziale Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit). Pflegefachlicher Konsens ist jedoch, dass die pflegerischen Aufgaben weit über die Hilfe und Unterstützung bei diesen „Verrichtungen“ hinausreichen, was u.a. zu großen Schwierigkeiten mit der Umsetzung des SGB XI in der beruflichen Pflegepraxis führt.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch