Personenschaden
1. Begriff: Durch eine Körperverletzung eingetretene Einbuße an Lebensgütern, wie der Gesundheit oder der körperlichen Integrität.
2. Personenschaden in der Haftpflichtversicherung: Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sind grundsätzlich mitversichert. Der Begriff selbst wird in den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) nicht mehr definiert. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen sind ausgeschlossen.
Autor(en): Frank Sievers