Haftpflichtansprüche
1. Begriff: Ansprüche eines Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
2. Formen und Deckung: Zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts. Haftpflichtansprüche auf Schadenersatz sind durch die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur dann gedeckt, wenn sie privatrechtlichen Inhalt haben.
3. Ausnahme: Nur wenn eine Inanspruchnahme aufgrund einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung sowohl nach privatrechtlichen als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundlagen in Betracht kommt, besteht auch für den öffentlich-rechtlichen inhaltsgleichen Anspruch Versicherungsschutz.
Autor(en): Frank Sievers