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Personalinformationssystem

1. Begriff: Instrument zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Bereitstellung von Daten der Personalverwaltung, des Personalbedarfs, der Personalbeschaffung, der Personalentwicklung, des Personaleinsatzes, des Personalabbaus und der Personalkosten, um die Grundlagen der Personalplanung zu verbessern, die Administration durch die Personalabteilung zu erleichtern und die Entscheidungsträger der Personalpolitik sowie die Führungskräfte zu unterstützen.

2. Merkmale: Die heutigen Personalinformationssysteme sind computergestützt. Ein Personalinformationssystem besteht aus Hardware (Rechner, Netzwerk), Software, Personaldatenbanken und Personaldaten. Das Personalinformationssystem hat sowohl administrative als auch dispositive Aufgaben. Administrative Systeme bilden wiederkehrende Vorgänge ab, wie die Personalstammdatenverwaltung, Personalabrechnung, Personaladministration oder Personalberichterstattung. Dispositive Systeme unterstützen die Informationsgewinnung und Entscheidungsfindung im Rahmen der Personalplanung oder Leistungsüberwachung von Mitarbeitern. Für Systeme, die technisch in der Lage sind, Verhalten und Leistung von Mitarbeitern zu überwachen, besteht nach § 87 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Die Sensibilität der Personaldaten erfordert einen hohen Sicherheitsstandard (vgl. auch Bundesdatenschutzgesetz). Jedem Arbeitnehmer steht die Einsicht in die ihn betreffenden Daten zu, die in den Datenbanken hinterlegt sind (vgl. § 83 BetrVG).

3. Probleme: Die wesentliche Problematik eines Personalinformationssystems liegt darin, vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten zwischen dem Schutz der Person und dem Interesse der Führung sorgfältig abzuwägen, um die Grenzen zwischen notwendiger Leistungskontrolle und nicht mehr zulässiger Verhaltensüberwachung nicht zu verwässern.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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