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Personalpolitik

1. Begriff: Sammelbezeichnung für alle Vorgaben und Entscheidungen im Unternehmen von grundsätzlicher oder strategischer Bedeutung in Bezug auf das Personal.

2. Ziele: Die Ziele der Personalpolitik leiten sich aus den Zielen der Unternehmenspolitik ab. Die Personalpolitik hat die Aufgabe, die geeigneten personellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu sichern, die dem Erreichen der Unternehmensziele dienen.

3. Merkmale: Typisch für die Personalpolitik ist, dass sie vielfältige interne und externe Aspekte, wie gesellschaftspolitische Änderungen (z.B. Stärkung der Familie) und rechtliche Entwicklungen (z.B. Tarifvertrag), sowie daraus resultierende Zielkonflikte beachten bzw. ausgleichen muss. Entscheidungen der Personalpolitik sind sehr komplex und basieren auf Unsicherheit, haben meist jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Unternehmen. Deshalb benötigen die Entscheidungsträger im besonderen Maße soziales Verantwortungsbewusstsein und betriebswirtschaftliche Managementkompetenz. Die personalpolitische Zuständigkeit und Verantwortung liegt bei der Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer) bzw. bei ihrem für Personal zuständigen Mitglied (Personalvorstand, Arbeitsdirektor). In der Praxis werden die Aufgaben der Personalpolitik an den Leiter der Personalabteilung bzw. an die Spezialisten delegiert. Vgl. auch Personalmanagement.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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