Personaldatenbank
1. Begriff: Datenbank, in der alle Informationen über die Mitarbeiter eines Unternehmens erfasst, analysiert und bearbeitet werden.
2. Ziele: Die Personaldatenbank dient dazu, die Administration der Personaldaten zu erleichtern, die Grundlagen der Personalplanung zu verbessern und damit die Entscheidungsträger der Personalpolitikdahingehend zu unterstützen, schneller und auf Basis einer Vielzahl von systematisch erfassten und aufbereiteten Daten besser entscheiden zu können. Aber auch Führungskräfte sollen in ihrer Führungsarbeit unterstützt werden.
3. Merkmale: Die Personaldatenbank ist Bestandteil eines Personalinformationssystems, das meist aus mehreren Datenbanken besteht (z.B. Arbeitsplatzdatenbank, Methodendatenbank). In der Personaldatenbank sind u.a. Daten zur Qualifikation, zur Kompetenz, zu Fertigkeiten sowie Abrechnungsdaten von Mitarbeitern und persönliche Verwaltungsdaten gespeichert. Die Einrichtung und Pflege einer Personaldatenbank unterliegt der Mitbestimmung und dem Datenschutz. Vgl. auch Bundesdatenschutzgesetz.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler