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Payer Swap

1. Begriff: Variante eines Swaps, bei dem zwei Vertragsparteien verbindlich vereinbaren, auf einen festgelegten Nominalbetrag variable, z.B. an den EURIBOR gekoppelte Zinszahlungen gegen Festzinszahlungen über die gesamte Laufzeit des Swaps zu tauschen. Aus Sicht der Vertragspartei, die die Festzinszahlungen zu leisten hat und die dafür die variable Verzinsung erhält, wird der Swap als Payer Swap bezeichnet. Umgekehrt: Receiver Swap. Payer Swaps sind „Over-the-Counter“-Geschäfte (OTC-Geschäfte), deren Konditionen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt werden können. Gleichwohl hat sich in der Praxis eine gewisse Standardisierung unter Nutzung von Rahmenvertragswerken durchgesetzt.

2. Merkmale: Bei Payer Swaps werden i.d.R. nur die Zinszahlungen ausgetauscht. Der Barwert des Tauschgeschäfts ist bei Abschluss für beide Vertragsparteien null. Er wird im Fall steigender Marktzinssätze für den Leistungspflichtigen der Festzinszahlungen positiv, da er dann einer unter dem neuen Marktniveau liegenden Zinspflicht unterliegt. Entsprechend sinkt der Marktwert des Payer Swaps auf Seiten des Leistungspflichtigen für die Festzinszahlungen bei einem sinkenden Zinsniveau. Ein Payer Swap eignet sich daher für Marktteilnehmer, die an dritte Stellen variable Zinszahlungen zu leisten haben, sich aber vor steigenden Zinsen schützen wollen.

3. Durationswirkung: Der Einsatz von Payer Swaps führt auf Seiten des Leistungspflichtigen für die Festzinszahlungen zu einer längeren Duration. Je länger die Laufzeit des Payer Swaps ist, umso länger ist die Duration und umso höher ist damit die Reagibilität des Marktwerts des Payer Swaps auf Veränderungen im Zinsniveau.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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