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Versicherungslexikon

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Passivenversicherung

Versicherung gegen neu entstehende oder gegen die Erhöhung schon vorliegender Verpflichtungen (= Passiva). Zur Gruppe der Passivenversicherung gehören auch Versicherungszweige, die den Versicherungsnehmer gegen entstehende Kosten absichern, bspw. die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Krankheitskostenversicherung sowie die Versicherung von Kosten (z.B. Aufräumungs- oder Sachverständigenkosten) in der Sachversicherung.

Anders: passive Rückversicherung.

Gegensatz: Aktivenversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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