Passivenversicherung
Versicherung gegen neu entstehende oder gegen die Erhöhung schon vorliegender Verpflichtungen (= Passiva). Zur Gruppe der Passivenversicherung gehören auch Versicherungszweige, die den Versicherungsnehmer gegen entstehende Kosten absichern, bspw. die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Krankheitskostenversicherung sowie die Versicherung von Kosten (z.B. Aufräumungs- oder Sachverständigenkosten) in der Sachversicherung.
Anders: passive Rückversicherung.
Gegensatz: Aktivenversicherung.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne