Sachverständigenkosten
Begriff aus der Sachversicherung. Kosten des bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens einschl. der Kosten des Obmanns. Sachverständigenkosten können in der gewerblichen (Gewerbekunden) und industriellen (Industriekunden) Sachversicherung sowie in der verbundenen Wohngebäudeversicherung auf Basis entsprechender Klauseln mitversichert werden. Meist geht die Deckungsübernahme mit Franchisen und Mindestschadenhöhen einher.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne