Partialmodell
1. Begriff: Unter Solvency II ist ein Partialmodell ein internes Modell, das nur bestimmte Untermodule eines spezifischen Risikomoduls oder einige Geschäftsbereiche eines (Rück-) Versicherungsunternehmens in Bezug auf ein spezielles Risikomodul oder Teile von beiden abdeckt (§ 112 VAG).
2. Merkmale: Gemäß § 112 III VAG muss das Unternehmen einen gerechtfertigten Grund für den begrenzten Anwendungsbereich vorlegen und sein Risikoprofil muss durch die sich aus dem Partialmodell ergebende Solvabilitätskapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, kurz SCR) besser abgebildet werden (§ 112 II VAG). Ferner hat der Aufbau mit den Grundsätzen zur Solvabilitätskapitalanforderung konsistent zu sein, so dass das interne Modell in Form eines Partialmodells vollständig in die Standardformel für die Solvabilitätskapitalanforderung integriert werden kann.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin