Parafiskus
Nebenhaushalt. Institution, die finanziell weitgehend autonom agiert, jedoch über kollektive Zwangsabgaben oder aber im Wesentlichen über staatliche Zuschüsse finanziert wird. Ein Parafiskus ist meist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Klassische Beispiele für Parafisken sind die Kirchen, die Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung etc.), die berufsständischen Kammern, aber auch Sondervermögen des Staats sowie internationale Organisationen.
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels