Leistungsprüfung
1. Begriff: Formelle und materielle Prüfung der Leistungspflicht durch das Versicherungsunternehmen nach einer Schadenmeldung durch den Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller. In der Personenversicherung sind in die Leistungsprüfung häufig auch Ärzte einbezogen, wenn in einem strittigen Versicherungsfall medizinische Aspekte abzuklären sind.
2. Beispiele: In der Lebensversicherung gilt dies bspw. bei Selbstmord während der Karenzzeit, da im Fall des Ausschlusses der freien Willensbestimmung eine Leistung trotz der Selbstmordklausel fällig wird. In der Krankheitskostenvollversicherung wird die medizinische Notwendigkeit von Heilmaßnahmen beurteilt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Kausalität des Versicherungsfalls im Verhältnis zu den Angaben bei Antragstellung (Gesundheitsfragen) überprüft und die noch vorliegende Restleistungsfähigkeit bei einer Erkrankung eingeschätzt.
Autor(en): Dr. Achim Regenauer