Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Konditionsdifferenzenversicherung

1. Begriff: Versicherung, oft Allgefahrenversicherung, in Form einer Umbrella-Deckung, mit der Deckungslücken (ausgeschlossene Gefahren oder zu geringe Versicherungssummen) einer im Ausland versicherten Grunddeckung geschlossen werden sollen.

2. Anwendungsfelder: a) Multinationale Unternehmen ergänzen zur Erreichung eines weltweit einheitlichen Standards durch eine Konditionsdifferenzenversicherung ihre jeweils lokal abgeschlossenen Deckungen, insbesondere wenn dort Versicherungspflicht besteht.
b) Bei Importgeschäften wird der Verkäufer durch die Incoterms CIP und CIF verpflichtet, eine Warenversicherung mit minimalem Deckungsumfang zu besorgen. Der Käufer kann diese durch Abschluss einer Konditionsdifferenzenversicherung zu einer vollen Deckung ergänzen.

3. Wirkungsweise: Der Versicherte hat gegen den Konditionsdifferenzenversicherer einen Anspruch auf volle Entschädigung, muss aber auch seine Ansprüche gegen den Versicherer der Grunddeckung geltend machen und alle dort bezogenen Leistungen dem Konditionsdifferenzenversicherer zur Verfügung stellen. Über das Vorhandensein einer Konditionsdifferenzenversicherung hat der Versicherungsnehmer Stillschweigen zu bewahren.

4. Versicherungsbedingungen: In der Warenversicherung kann die Schutz- und Konditionsdifferenzenversicherungsklausel der DTV verwendet werden.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

260px 77px