Leistungsrechnung
1. Begriff: Rechnung zur Erfassung der Leistungen und zur Zuordnung auf bestimmte Bezugsgrößen. Als Bezugsgrößen kommen neben den Produkten bzw. Produktgruppen ferner die Kunden bzw. Kundengruppen, Geschäftsgebiete und Vertriebskanäle in Betracht. Die Leistungsrechnung ist ein wesentlicher Teil des internen Rechnungswesens und – neben der Kostenrechnung – Teil der internen Erfolgsrechnung.
2. Bestandteile: Leistungsartenrechnung, Leistungsstellenrechnung und Leistungsträgerrechnung, die analog wie die Bestandteile der Kostenrechnung stufenweise aufgebaut sind.
3. Funktionen: Die Funktionen der Leistungsrechnung leiten sich aus den Interessen des Managements ab. Vorrangig ist es die Aufgabe der Leistungsrechnung, den Informationsbedarf für Führungsaufgaben zu bedienen. Traditionell werden die Aufgaben der Leistungsrechnung in Dokumentation, Planung, Steuerung und Kontrolle gegliedert. Für die Dokumentationszwecke soll ein Abbild der aus den betrieblichen Prozessen nach Art und Höhe entstandenen Leistungen und deren Zusammenspiel mit den angefallenen Kosten geschaffen werden. Gemäß der Planungsfunktion werden Informationen zur Verfügung gestellt, auf deren Basis im Versicherungsunternehmen die Leistungs- und Kostenwirkungen von Handlungen und Handlungsalternativen beurteilt werden können. Im Rahmen des Controllings wird eine nach betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsregeln aufgebaute Leistungsrechnung insbesondere zur Geschäftsfeldsteuerung eingesetzt. Im Zusammenhang mit der Kontrolle bietet die Leistungsrechnung der Unternehmensführung eine Basis zur Überwachung der Einhaltung der Unternehmensziele und sie ermöglicht ggf. eine Abweichungsanalyse zur Bekämpfung der Ursachen von Zielabweichungen.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner