Insolvenzsicherung
1. Begriff: Schutz von Versicherungs- und Versorgungsgläubigern durch Einrichtungen staatlicher oder privater Natur für den Fall der Insolvenz Ihrer Leistungsschuldner.
2. Hintergrund: Trotz aller Bemühungen der Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, finanzielle Zusammenbrüche im Versicherungswesen und bei der Altersversorgung zu verhindern, ist es v.a. im Ausland zu z.T. spektakulären finanziellen Zusammenbrüchen gekommen. Die Folge war die Schaffung von Einrichtungen zur Insolvenzsicherung.
3. Einrichtungen in Deutschland: Eine der ältesten Einrichtungen zur Insovenzsicherung ist der durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebene Entschädigungsfonds für Verkehrsopfer (siehe auch Verkehrsopferhilfe), der u.a. für den Fall der Insolvenz des Kfz-Versicherers des Verursachers geschaffen wurde (vgl. §§ 12 ff. PflVG). Eine weitere Einrichtung ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit in Köln, der in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die laufenden Leistungen und die unverfallbaren Anwartschaften der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebern absichert (§ 7 BetrAVG). Der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein unterfallen die Direktzusage, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, aber weder die Pensionskasse noch – unter bestimmten Bedingungen – die Direktversicherung. Eine zusätzliche private Sicherungseinrichtung der bAV außerhalb des BetrAVG kann durch ein Contractual Trust Arrangement oder durch Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung erreicht werden. Schließlich wurde durch §§ 221 ff. VAG auch in Deutschland eine obligatorische Insolvenzsicherung für die Lebensversicherung und die substitutive Krankenversicherung in Form eines Sicherungsfonds vorgeschrieben; durch Rechtsverordnung des Bundesministers der Finanzen (BMF) können die Aufgaben und Befugnisse des Sicherungsfonds auf eine juristische Person des Privatrechts übertragen werden (§ 224 VAG), was in der Tat auch geschehen ist (Übertragung auf die Protektor Lebensversicherungs-AG bzw. auf die Medicator AG).
Autor(en): Dr. Helmut Müller