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Contractual Trust Arrangement (CTA)

Treuhandgestaltung, bei der das für die Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) oder aus Arbeitszeitkonten reservierte Vermögen auf einen Treuhänder übertragen und somit rechtlich vom Unternehmen separiert und zweckgebunden wird. Auf diese Weise kann eine Verkürzung der Handelsbilanz einschl. der Bilanz nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden. Außerdem bewirken CTA eine privatrechtliche Insolvenzsicherung. In jüngerer Zeit werden CTA verstärkt zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Insolvenzsicherung genutzt. CTA haben in den letzten Jahren insbesondere bei größeren Unternehmen eine weite Verbreitung erreicht.

Autor(en): Sebastian B. Sattler

 

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