Höhere Gewalt
Ein schadenverursachendes, von außen kommendes Ereignis, das auch bei äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Der Begriff wird sowohl im Zusammenhang mit Haftungsausschlüssen (z.B. haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht bei höherer Gewalt (§ 7 StVG); der Gastwirt haftet nicht für die Sachen seiner Gäste (§ 701 BGB)), als auch als versicherte Gefahr (z.B.: in der Flusskaskoversicherung, Reisegepäckversicherung und Valorenversicherung) verwendet. Entsprechend vielgestaltig sind auch seine Interpretationen. Verwandte Begriffe: Acts of God, Force Majeure, Unabwendbares Ereignis.
Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe