Hausarztmodelle
Modelle einer besonderen vertraglichen Ausgestaltung der hausärztlichen Versorgung. Hausarztmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) treffen die Regel, dass Patienten zunächst einen Hausarzt aufsuchen und nur auf dessen Überweisung einen Facharzt kontaktieren. Die Krankenkassen können die Einschreibung der Patienten in Hausarztmodellen incentivieren. Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-OrgWG v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2426) die Krankenkassen faktisch verpflichtet, mit dem Deutschen Hausärzteverband Verträge über Hausarztmodelle abzuschließen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sehen Hausarzttarife i.Allg. eine niedrigere Prämie vor, da Versicherte in Hausarzttarifen geringere Kosten verursachen. Inwieweit Hausarztmodelle in Deutschland die Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung verbessern, wird kontrovers diskutiert; belastbare Daten liegen bislang nicht vor.
Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem