Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Hausarzt

Arzt, der die allgemeine und kontinuierliche Betreuung von Patienten übernimmt und ihre Behandlung koordiniert. An der hausärztlichen Versorgung nehmen in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Allgemeinärzte, Kinderärzte sowie aufgrund eigener Wahlentscheidung Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung teil; praktische Ärzte, die vor 1995 ihre Tätigkeit aufgenommen haben und über keine abgeschlossene Weiterbildung verfügen, nehmen ebenfalls an der hausärztlichen Versorgung teil. Die Gebührenordnung der GKV (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) regelt, welche Leistungen Hausärzte erbringen dürfen. Hausärzte sind als Familienärzte oder Allgemeinärzte auch in anderen Gesundheitssystemen bekannt. Soweit die Patienten obligatorisch zunächst einen Hausarzt aufsuchen müssen, wird von Primärarzt-Systemen gesprochen (z.B. Niederlande). Siehe auch Hausarztmodelle.

Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem

 

260px 77px