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Gemeinsamer Bundesausschuss

Zentrales sektorübergreifendes Gremium von Repräsentanten der Krankenkassen und Leistungserbringer zur gemeinsamen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 durch den Gesetzgeber installiert. Sein Beschlussgremium setzt sich aus fünf Vertretern des Spitzenverbands Bund, zwei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zusammen (siehe auch Kassenärztliche Vereinigungen). Patientenvertreter nehmen mit beratender Stimme teil. Zudem gehören dem Gremium ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Mitglieder an.

Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem

 

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