Flottenverträge
1. Begriff: Versicherungsverträge für Fuhrparks, die eine größere Anzahl auf den Namen eines Versicherungsnehmers zugelassener Kraftfahrzeuge (Kfz) umfassen.
2. Besondere Merkmale: I.d.R. wird die Schadenerfahrung des Fuhrparks bei der Prämienkalkulation berücksichtigt, und im Privatgeschäft übliche Tarifmerkmale werden nicht oder nur teilweise angewendet. Bei großen Flotten sind Deckungskonzepte möglich, die eine hohe Selbstbeteiligung (Franchise) des Versicherungsnehmers vorsehen. Diese gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann