Feuer
1. Begriff: Aus chemischer Sicht eine Lichterscheinung bei einem Verbrennungsvorgang. Eine offene Flamme ist nicht zwingend eine Voraussetzung für Feuer. Als Feuer gelten auch Glühen oder Glimmen. Aus einem Feuer kann ein Brand entstehen, wenn die Lichterscheinung den bestimmungsgemäßen Herd verlässt und sich ohne Fremdeinwirken ausbreitet.
2. Versicherte Gefahren: In der Feuerversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung, verbundenen Hausratversicherung und Transportversicherung leistet das Versicherungsunternehmen Entschädigung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Aufprall eines Luftfahrzeugs.
3. Geschichte: Die Versicherung gegen Feuer war der Ursprung der Gebäudeversicherung. So gehen viele traditionsreiche Versicherungsunternehmen auf eine Gründung als Feuerversicherer zurück. Ältestes Beispiel ist die Hamburger Feuerkasse mit einer über 300-jährigen Geschichte.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender