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Fahrerschutzversicherung

1. Begriff: Versicherung des Fahrers eines Kraftfahrzeugs (Kfz) für den Fall, dass er beim Lenken durch einen selbst verschuldeten Unfall verletzt oder getötet wird. Versicherungsdeckung im Rahmen der Kfz-Versicherung.Vertragsgrundlage sind die unternehmensindividuellen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).

2. Merkmale:Die Fahrerschutzversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung, deren Leistungen sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden richten (Schadenversicherung). Sie geht in ihrer Bedeutung weit über die Insassenunfallversicherung und die Fahrerunfallversicherung hinaus, die als Summenversicherung angelegt sind. Durch die Fahrerschutzversicherung soll der Fahrer bei selbst verschuldeten Personenschäden ebenso abgesichert sein wie die übrigen Fahrzeuginsassen, die über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geschützt sind. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Üblicherweise ist diese so hoch wie die Versicherungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

3. Subsidiarität: Die Fahrerschutzversicherung leistet immer nur dann, wenn kein anderer für den Schaden aufzukommen hat. Eine Vorleistung der Fahrerschutzversicherung bei unklarer Sach- und Rechtslage ist üblich. Die Fahrerschutzversicherung ist zudem als Ausschnittsdeckung angelegt, um eine unnötige Mehrfachversicherung zu vermeiden. Außerdem ermöglicht dies einen erschwinglichen Versicherungsbeitrag.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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